Gebrauchte Firmenwagen im Internet und in der Zeitung
Zwar ist der Anschaffungspreis für ein gebrauchtes Fahrzeug geringer als für einen Neuwagen des gleichen Modells, durch mögliche Reparaturen können dem Käufer aber erhebliche Zusatzkosten entstehen.
Der günstigere Anschaffungspreis ist der Vorteil von einem gebrauchten Firmenwagen. Der Unternehmer, der in die Anschaffung eines Fahrzeugs investieren muss, braucht weniger Kosten zu kalkulieren. Für die Bezahlung eines solchen gebrauchten Fahrzeugs gibt es wie auch für den Neuwagen mehrere Möglichkeiten. Auch der Gebrauchtwagen kann beispielsweise über einen Leasingvertrag oder einen Kreditkauf erworben werden. Natürlich ist es auch möglich, den Fahrzeugpreis mit Bargeld zu begleichen. Hierbei ist auch darauf zu achten, dass bei einem sogenannten Barkauf von dem Verkäufer Rabatte vergeben werden könnten. Häufig vergeben die Händler solche Preisnachlässe bei einer Barzahlung und gehen dann auch auf Verhandlungen mit dem Kunden ein, der bei solch einer Barzahlung häufig auch auf Rabattierungen besteht.
Der Nachteil bei dem Erwerb eines Gebrauchtwagens ist allerdings, dass er möglicherweise Verschleißerscheinungen durch die Nutzung aufweist. Das bedeutet, dass beispielsweise Fahrzeugbestandteile wie die Bremsen, die Stoßdämpfer, der Zahnriemen, die Kühlung oder der Auspuff gegen Neuteile und Ersatzteile ausgetauscht werden muss. Dadurch würden dem Unternehmer und Fahrzeugkäufer zusätzliche Mehrkosten entstehen. Wichtig zu wissen ist auch, dass bei gebrauchten Fahrzeugen höhere Versicherungsbeiträge sowie auch höhere Unterhaltskosten für die Steuerleistungen zu begleichen sind.
Des Weiteren ist bei dem Kauf von Gebrauchtwagen zu beachten, dass diese bei der Besichtigung auf Probe gefahren werden. Dadurch kann der potenzielle Käufer ausschließen, dass die Bremsen oder die Stoßdämpfer nicht mehr insoweit funktionsuntüchtig sind, als dass sie für den Straßenverkehr untauglich wären. Auch auf andere Mängel sollte bei dem Kauf geachtet werden. Auf diese Weise können mögliche Streitigkeiten und Uneinigkeiten mit dem Verkäufer und Händler vermieden werden. Bereits im Kaufvertrag müssen die Mängel festgehalten werden, sodass eine beiderseitige rechtliche und juristische Absicherung vorhanden ist. In dem Kaufvertrag müssen unter anderem auch die Fahrleistung, die Adressen von Käufer und Verkäufer sowie die angesprochenen Mängeldaten angegeben werden. Auch das Datum und die Uhrzeit des Verkaufszeitpunktes sind für die möglichen Haftungsansprüche bei einem verursachten Unfall für die Versicherungsgesellschaft von Bedeutung.
Um ein geeignetes Firmenfahrzeug zu finden, gibt es für den potenziellen Käufer mehrere Möglichkeiten. Einerseits können gebrauchte Firmenwagen in entsprechenden Fachzeitschriften mit der Ausweisung von solchen Kontaktanzeigen gefunden werden. Andererseits können diese aber beispielsweise auch im Internet gesucht werden über die sogenannten Automobil-Portale. Das sind Webseiten, in denen Datenbanken mit einer Vielzahl von Fahrzeugen hinterlegt sind. Diese können über eine Suchmaske nach bestimmten Kriterien gefiltert und gelistet werden. Der Nutzer kann dies dann vergleichen, auf Bildern ansehen und entsprechend mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen.